Die Carl Duisberg Centren gemeinnützige GmbH gestalten ihre Webseiten so barrierearm wie möglich. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Es ist unser Ziel, diesen Internetauftritt möglichst allgemein verfügbar zu machen, unabhängig von den technischen Möglichkeiten und Einschränkungen. Aus diesem Grund verbessern wir ständig die Benutzungsfreundlichkeit des Internetauftritts. Die redaktionellen Inhalte wurden im Rahmen einer Selbstbewertung überprüft.
Die Websites sind wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2019/882 bzw. dem BfsG vereinbar.
Alle im Folgenden genannten nicht barrierefreien Inhalte sind als Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Anlage 4 zu den §§ 17, 21 und 28 BFSG derzeit nicht vollständig barrierefrei.
Im Internetauftritt wurde eine korrekte semantische Struktur umgesetzt. Es werden durchgängig Überschriften verwendet, um die Seiten zu unterteilen und besser zu strukturieren. Die Seite „Sitemap“, erreichbar über die obere Navigationsleiste, enthält die Übersicht aller Inhaltsseiten des Internetauftritts. Mit einem Klick auf die abgebildeten Verlinkungen gelangen Sie direkt zur jeweiligen Seite.
Der Internetauftritt ist für unterschiedliche Auflösungen gleichermaßen optimiert und stellt für Mobilgeräte eine eigene optimierte Darstellung bereit.
Unsere Internetseiten lassen sich alternativ ausschließlich mit der Tastatur bedienen. Verwenden Sie folgende Tasten:
Um die Darstellungsgröße zu verändern, halten Sie die Taste „Strg“ gedrückt und bewegen das Scrollrad auf der Maus oder halten Sie die Taste „Strg“ gedrückt und verwenden die „Plus“-Taste zum Vergrößern oder die „Minus“-Taste zum Verkleinern. Alternativ können Sie den Schriftgrad über die Browsereinstellungen verändern. Weitere Erläuterungen erhalten Sie in der Hilfe zu Ihrem Browser.
Innerhalb aller Suchvorgänge können Sie die Ergebnismenge mittels unterschiedlicher Filter einschränken.
Die Onlineformulare sind technisch barrierefrei erstellt worden. Damit soll sichergestellt werden, dass die Fähigkeit, Anfragen oder Anträge zu stellen, Inhaltssuchen durchzuführen und Interaktionen auszuführen, nicht eingeschränkt sind.
Immer mehr Browser bieten integrierte Vorlese-Funktionen, die Ihnen die Seite laut vorliest. Im Microsoft Edge können Sie sich den Inhalt mit der Tastenkombination STRG+Umschalttaste+U vorlesen lassen.
Sie haben die Möglichkeit, uns Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitzuteilen und Informationen über die von der Anwendung der Richtlinie ausgenommenen Inhalte einzuholen. Gehen Sie dabei bitte folgendermaßen vor:
Formulieren Sie Ihre Meldungen bitte so detailliert und genau wie möglich.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt (unter dem Punkt - Kontakt und Feedback-Möglichkeit) keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 10d Behindertengleichstellungsgesetz NRW (BGG NRW) wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de