






Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
Die DSH dient dem Nachweis deutscher Sprachkenntnisse, wie er von ausländischen Studienbewerbern für die Zulassung zum Studium in Deutschland gefordert wird. Sie kann ausschließlich an den Hochschulen abgelegt werden.
Die Prüfungen werden von den einzelnen Hochschulen dezentral gemäß einer bundesweiten Rahmenordnung entwickelt und durchgeführt. Sie können sich je nach Hochschule und Prüfungstermin im Schwierigkeitsgrad durchaus unterscheiden.
Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung gliedert sich in
- Verstehen und Verarbeiten eines Hörtextes
- Verstehen und Bearbeiten ein es Lesetextes und wissenschaftssprachlicher Strukturen
- Vorgabenorientierte Textproduktion.
Die Prüfung kann mit den Ergebnissen DSH-1, DSH-2 oder DSH-3 bestanden werden. Mit dem Ergebnis DSH-2 oder DSH-3 ist die geforderte Sprachkompetenz uneingeschränkt nachgewiesen und die Zulassung zu allen Fächern möglich. Mit der DSH-1 ist die Zulassung nur für bestimmte Fächer möglich.
In Köln können Teilnehmer an Deutschkursen der Carl Duisberg Centren die DSH an kooperierenden Hochschulen absolvieren.
Prüfungsvorbereitung
Bereiten Sie sich mit speziellen Modulen der Carl Duisberg Centren auf die Prüfung vor.












